Trotz der wissenschaftlichen Anerkennung der Hypnosetherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Hypnosetherapie in der Regel nicht.
Einige private Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten ganz oder anteilig.
Erkundigen Sie sich evtl. bei Ihrer Krankenversicherung.
Steuerlich absetzbar
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
Für Selbstzahler ergibt sich der nicht zu unterschätzende Vorteil, dass eine Therapie das bleibt,
was sie sein soll – eine private Angelegenheit.
Keine Bindung an Regelverfahren
Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die 3 Regelverfahren der Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse).
Die Verhaltenstherapie umfasst meist mindestens 20 Sitzungen und ist damit noch relativ kurz. Bei der tiefenpsychologischen Therapie und der Psychoanalyse ist die Anzahl der Sitzungen wesentlich höher.
Heilpraktiker für Psychotherapie sind nicht an die Regelverfahren gebunden und können dadurch Kurzzeittherapie anbieten. Die Behandlung kann somit ganz auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Keine langen Wartezeiten
Heute sind die Wartezeiten auf einen Ersttermin, bei kassenzugelassenen Psychotherapiepraxen sehr oft meherere Monate und es ist sehr schwer einen kurzfristigeren Termin zu bekommen.
Ich kann Ihnen im Normallfall auch kurzfristigere Termine anbieten.
Freie Terminwahl
Sie selbst haben es in der Hand, wie häufig und wie lange Sie Termine mit mir wahrnehmen wollen. Sie werden nicht von Ihrer Krankenversicherung gedrängt.
An keine Sperrfrist gebunden
Als Selbstzahler sind Sie bei mir nicht an eine Sperrfrist gebunden, falls Sie vor kurzem gerade eine Therapie abgebrochen haben.
Keine Eintragung in Ihre Krankenakte
Bei einer Therapie, die von der Krankenkasse gezahlt wird muss eine Diagnose gestellt werden. Sie sind dann im Sinne der Krankenkasse "psychisch krank". Das führt zu einer Einstufung in eine so genannte Risikogruppe. Möchten Sie später eine Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und private Krankenversicherung abschließen, wird der Beitrag mit einem hohen Risikozuschlag belegt oder Ihr Antrag wird komplett abgeleht.
Als Heilpraktiker für Psychotherapie stelle ich zwar auch eine Diagnose, diese muss (und darf auch garnicht) an die Krankenkasse weitergeleitet werden. So gellten Sie bei einer Krankenkasse oder Versicherungsträger als psychisch nicht vorbelastet.
Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar.
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Unter AZ: 3 K 2845/02 E hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass psychotherapeutische Behandlungskosten als "außergewöhnliche Belastung" anzuerkennen sind.
Nach diesem Entscheid, sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden.
Jede Behandlung wird individuell und ausführlich für Sie vorbereitet.
Im Vorgespräch /Anamnese werden alle wichtigen Daten und Informationen sowie Ihre Ziele erörtert. Anhand dieser Informationen wird Ihre
hypnotherapeutische Sitzung individuell für Sie ausgearbeitet. Ich arbeite nicht nach einem festen Schema.
Berücksichtigen Sie bitte, dass für jede Vorbereitung einer hypnotherapeutischen Sitzung ungefährt soviel Zeit wie die
Hypnose-Sitzung selbst benötigt wird. Auch die Nachbearbeitung nimmt weitere Zeit in Anspruch. Diese Arbeitszeit wird Ihnen
nicht angerechnet, Sie bezahlen nur die Zeit der eigentlichen Sitzung.
Hypose & Hypnotherapie
Anwendungen |
Honorarsatz |
Telefonisches Informationsgespräch |
kostenlos |
Persönliches Informationsgespräch in der Praxis |
kostenlos |
Ausführliches Vorgespräch, Anamnese und Zielfindung. |
60 - 90 Minuten incl. der Ausarbeitung, der speziell und ganz individuell für Sie und Ihre Bedürfnisse folgende Hypnosebehandlung. 80,00 € |
Hypnosesitzung bzw. Folgesitzungen (pro Termin) |
60 - 90 Min. = 80,00 € |
Einzelsitzung (einmalige Hypnosesitzung mit Kurz-Anamnese) |
60 - 90 Min. = 120,00 € |
Komplettangebote / Hypnotherapie
Anwendungen |
Honorarsatz |
RAUCHERENTWÖHNUNG |
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Raucherentwöhnung / 3 Termine in einer Woche |
280,00 € |
GEWICHTSREDUKTION | |
Gewichtsreduktion / 3 Termine | 260,00 € |
Hypnose Einzelsitzung zB. gegen Naschen/Heißhungeroder Anderes / 1 Termin 60 - 90 Minuten | 120.00 € |
Gewichtsreduktion INTENSIV-PLUS Betreuung und langfristige Zusammenarbeit sinnvoll. |
In diesen Fall wird das Honorar nach Aufwand und Absprache individuell festgelegt . |
RÜCKFÜHRUNG |
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Rückführung / incl. Vorgespräch, Nachgespräch und Analyse ca. 2 - 3 Stunden |
180,00 € |
Standart oder Intensivsitzung |
Honorsatz |
Standartsitzung - 50 Min. | 60,00 € |
Intensivsitzung - 110 Min. | 100,00 € |
Termine außerhalb der regulären Praxiszeiten
Terminwunsch | |
Termine am Samstag | 100.00 € |
Termine am Sonntag | 160.00 € |
Individuelle kompakt Termine und Intensiv Sitzungen
Intensivsitzungen oder längere Betreuung |
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Sie möchten intensiv an Ihrem Thema arbeiten. Bei manchen Themen kommen mehrere Faktoren zusammen, so kann eine umfassende Betreuung und langfristige Zusammenarbeit sinnvoll sein. |
In diesen Fällen wird das Honorar nach Aufwand und Absprache individuell festgelegt . |
Intensivbehandlung Vielleicht möchten Sie intensiv an Ihrem Problem arbeiten mit mehreren Sitzungen pro Woche bzw. regelmäßige Sitzungen über einen längeren Zeitraum oder Sie haben einen langen Anfahrtsweg. Dafür bieten wir Ihnen ein individuell angepasstes Honorar. |
Ob diese Möglichkeit für Ihr Anliegen sinnvoll erscheint, klären wir in einem ausführlichem Vorgespräch und legen ein individuelles Honorar fest. Sprechen Sie uns darauf an. |
In der Regel bei jedem Termin direkt vor Ort. Je nach Vereinbarung ist die Bezahlung auch per Banküberweisung möglich.
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr.14 UStG befreit.
Ich führe eine reine Terminpraxis und nehme mir sehr viel Zeit um auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse
eingehen zu können. Deshalb sind vereinbarte Termine verbindlich.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden zuvor ab.
Dabei gilt auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, der Mailbox oder Email. Für Sie entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Wird der Termin zu spät storniert (kürzer als 24 Stunden) und kann nicht mehr anderweitig vergeben werden,
wird die vereinbarte Behandlungszeit zu 50% in Rechnung gestellt. Diese Regelung entfällt bei nachvollziebarem Grund.
Erfolgt keine Absage des Termins, wird die vereinbarte Behandlungszeit in vollem Umfang in Rechnung gestellt.